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Partnervertrag Fahrzeug-Spezialangebote

Schmidli Trading und Marketing
Wydenstrasse 49
8408 Winterthur
automobil-deal.ch

1. Vertragsgegenstand

Die Plattform betreibt eine Online-Plattform zur Präsentation und Vermittlung von Fahrzeug-Spezialangeboten.

Der Händler stellt der Plattform Fahrzeuge und dazugehörige Spezialangebote zur Verfügung, welche auf der Plattform veröffentlicht und beworben werden.

Die Plattform vermittelt ausschliesslich Kaufinteressenten. Der Kaufvertrag über das Fahrzeug wird ausschliesslich zwischen Händler und Endkunde abgeschlossen.

2. Leistungen der Plattform

Die Plattform verpflichtet sich, die vom Händler bereitgestellten Fahrzeuge und Angebote auf der eigenen Plattform sowie gegebenenfalls über Social Media, digitale Werbung oder weitere Marketingkanäle zu präsentieren.

Die Gestaltung und Darstellung der Inserate erfolgt nach Ermessen der Plattform.

Ein Anspruch auf bestimmte Platzierungen oder Reichweiten besteht nicht.

3. Leistungen und Pflichten des Händlers

Der Händler verpflichtet sich:

a) ausschliesslich korrekte und aktuelle Fahrzeugdaten bereitzustellen;

b) sämtliche Änderungen betreffend Preis, Ausstattung, Verfügbarkeit, Leasingkonditionen oder sonstige Angebotsdetails unverzüglich mitzuteilen;

c) bereits verkaufte oder nicht mehr verfügbare Fahrzeuge umgehend zu melden;

d) den über die Plattform vermittelten Kunden das vereinbarte Spezialangebot vollständig zu gewähren;

Auf Verlangen der Plattform ist zusätzlich eine anonymisierte Kopie des Kaufvertrags oder der Verkaufsrechnung vorzulegen.

4. Spezialangebote

Die konkreten Spezialangebote werden jeweils individuell zwischen Plattform und Händler vereinbart.

Der Händler verpflichtet sich, die vereinbarten Konditionen gegenüber den über die Plattform vermittelten Kunden einzuhalten.

Nachträgliche Änderungen oder Einschränkungen dürfen nur nach vorgängiger Zustimmung der Plattform erfolgen.

5. Vermittlung und Provisionsanspruch

Die Plattform erhält für erfolgreich vermittelte Fahrzeugverkäufe eine Provision des effektiven Endverkaufspreises des Fahrzeugs.

Die Höhe der Erfolgsprovision richtet sich nach der jeweils gültigen Preisübersicht der Plattform. Diese ist Bestandteil des Vertrags und kann bei sachlicher Begründung angepasst werden. Änderungen werden dem Händler mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten schriftlich oder elektronisch mitgeteilt.

Massgebend ist der tatsächlich vom Endkunden bezahlte Verkaufspreis nach Abzug sämtlicher Rabatte, Sonderaktionen oder Preisnachlässe.

Die Provision wird fällig nach rechtsgültigem Vertragsabschluss zwischen Händler und Endkunde.

6. Vermittelte Kunden / Kundenschutz

Ein Kunde gilt insbesondere dann als durch die Plattform vermittelt, wenn:

• die Kontaktaufnahme über die Plattform erfolgt;

• ein Kontaktformular, WhatsApp-Link oder eine direkte Anfrage über die Plattform genutzt wurde;

• ein durch die Plattform generierter Link, Rabattcode oder Verweis verwendet wurde;

• die Plattform den Kontakt zwischen Händler und Kunde hergestellt hat.

Für sämtliche durch die Plattform vermittelten Kunden bleibt die Provision auch geschuldet, wenn der Vertragsabschluss erst nachträglich erfolgt.

Der Kundenschutz gilt während 12 Monaten ab Erstkontakt des Kunden mit dem Händler.

7. Rechnungsstellung und Zahlung

Die Plattform stellt dem Händler die Provision nach erfolgreichem Fahrzeugverkauf in Rechnung.

Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage ab Rechnungsdatum.

Bei Zahlungsverzug behält sich die Plattform vor, weitere Inserate oder Kooperationen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen.

8. Haftung

Für die Richtigkeit sämtlicher Fahrzeugangaben, Preise, Ausstattungen, Lieferzeiten, Garantien und sonstiger Informationen ist ausschliesslich der Händler verantwortlich.

Die Plattform übernimmt keinerlei Haftung für:

• Fahrzeugmängel;

• fehlerhafte Angaben des Händlers;

• Vertragsverletzungen zwischen Händler und Endkunde;

• Nichtzustandekommen eines Verkaufs.

9. Nutzungsrechte

Der Händler bestätigt, berechtigt zu sein, sämtliche Fahrzeugbilder, Logos und Inhalte zur Verfügung zu stellen.

Der Händler räumt der Plattform das Recht ein, diese Inhalte im Rahmen der Vermarktung zeitlich befristet zu nutzen.

10. Datenschutz

Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der anwendbaren Datenschutzbestimmungen gemäss Schweizer Datenschutzgesetz (DSG). Jede Partei ist für die von ihr bearbeiteten Personendaten im Rahmen dieses Vertrags als Verantwortliche im Sinne des DSG zuständig. Personendaten dürfen ausschliesslich im Zusammenhang mit der Vermittlung und Abwicklung von Fahrzeugverkäufen verwendet werden und sind nach Beendigung der Zusammenarbeit, soweit nicht gesetzlich anders vorgeschrieben, zu löschen.

11. Vertragsdauer und Kündigung

Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

Der Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich gekündigt werden.

Bereits vermittelte Kunden sowie daraus entstehende Provisionsansprüche bleiben von der Kündigung unberührt.

12. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.

Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz.